Hinweisgeberportal

Liebe Hinweisgeberin, lieber Hinweisgeber,

sollten Sie Verhaltensweisen beobachtet haben, die möglicherweise nicht gesetzes- und regelkonform sind und ggf. in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, bitten wir Sie, uns diese Informationen zu melden.

Über unsere neue interne Meldestelle können Sie Ihren Verdachtsfall schnell und unkompliziert mitteilen. Um Ihnen als Hinweisgeber ein Höchstmaß an Vertraulichkeit zu bieten, haben wir die cdg Caritas Dienstleistungsgenossenschaft eG Paderborn mit der Betreuung der internen Meldestelle und der Entgegennahme dieser Hinweise beauftragt. Wir versprechen Schutz für die Hinweisgeber im Sinne des Gesetzes sowie die Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen, in der Meldung genannten Personen.

Die Abgabe einer (anonymen) Meldung und die ggf. weitergehende Kommunikation erfolgen über die Meldeplattform der cdg. Diese erreichen Sie unter:

www.sicher-melden.de/icm50364_cdg_trier

Um Ihren Hinweis angemessen bearbeiten zu können, formulieren Sie Ihre Meldung bitte so konkret wie möglich.

Nach Abgabe des Hinweises erhalten Sie gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 1 HinSchG innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.

Weiterhin bitten wir Sie nach Abgabe der Meldung regelmäßig den Bearbeitungsstand auf der Meldeplattform zu verfolgen und bei Rückfragen zu antworten, denn nur so kann ein reibungsloses Verfahren sichergestellt werden.

Gemäß § 17 Abs. 2 HinSchG erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Bestätigung des Eingangs der Meldung eine Rückmeldung, die in der Regel die ergriffenen Folgemaßnahmen und dessen Gründe dafür umfasst.

Wir danken Ihnen sehr für Ihre Unterstützung!

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